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Persönliche Schutzausrüstung

Sicher arbeiten mit PSA für Hof, Werkstatt und Baustelle

Persönliche Schutzausrüstung schützt Sie bei Arbeiten in Landwirtschaft, Handwerk, Werkstatt, Garten und auf der Baustelle zuverlässig vor gesundheitlichen Risiken. Ob passender Gehörschutz bei Lärm, wirksamer Atemschutz gegen Staub, Aerosole und Schadstoffe oder robuste Schutzkleidung für den Umgang mit Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Schmutz: Die richtige PSA unterstützt sicheres, normgerechtes und komfortables Arbeiten im Alltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei Auswahl, Anwendung und Schutzwirkung achten sollten.

Wissenswertes über Gehörschutz

Unser Gehör ist ein wertvolles, sensibles Sinnesorgan. Hören ist für die meisten Menschen selbstverständlich. Aber lärmbedingter Hörverlust ereignet sich selten über Nacht! Er baut sich mit der Zeit durch jede ungeschützte Belastung mit gefährlichem Lärm auf. Deshalb muss bereits ab 80 dB(A) der Arbeitgeber einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, denn ab diesem Wert ist eine irreversible Schädigung der empfindlichen Hörzellen möglich.

Ab einer Belastung von 85 db(A) ist am Arbeitsplatz das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben.

Schützen Sie Ihr Gehör bei der Arbeit: 

Zum Gehörschutz
120 - 130 dB(A)Düsentriebwerk, Schmerzschwelle
110 - 120 dB(A)Gewitterdonner, Presslufthammer
95 - 110 dB(A)Discomusik, Kettensäge, Schnellzug
85 - 95 dB(A)Telefonläuten, Lastwagen
85 dB(A)ab hier Gehörschutz am Arbeitsplatz vorgeschrieben (85 dB)
70 - 85 dB(A)Fahrradglocke, Fernseher, Rasenmäher
50 - 70 dB(A)Nähmaschine, Gruppengespräch, Bürolärm
30 - 50 dB(A)leise Musik, Normale Unterhaltung, Regen
0 - 30 dB(A)Blätterrascheln, Flüstern, Kühlschrankbrummen

Eine Erhöhung um 10 dB wird als Verdoppelung der Lautstärke empfunden.

SNR-Wert (einfacher Dämmwert) – Der Wert besagt, um wie viel Dezibel der Lärm durch den Gehörschutz
reduziert wird (Beispiel: Kopfhörer mit SNR 30 dB reduzieren die Lautstärke von 90 dB auf 60 dB).

Wissenswertes über den Atemschutz

Atemschutzmasken von Kerbl helfen auf Gefahren durch Schadstoffe optimal zu reagieren und sich sicher davor zu schützen.
Alle Atemschutzmasken gehören nach EU-Verordnung 2016/425 zu Persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie 3 (irreversible Gesundheitsschäden).
Mit Ausatemventilen erreicht man dabei mehr Komfort.

Die Filterklassen geben Auskunft über die maximale Konzentration des Schadgases in der Luft:

FilterklasseMaximaler Schutz
1< 1000 ppm (0,1 vol %)
2< 5000 ppm (0,5 vol %)
3< 10000 ppm (1,0 vol %)
Zum Atemschutz

Die Lebensdauer von Filtern hängt ab von der Luftfeuchtigkeit und Temperatur der inhalierten Luft, der chemischen Zusammensetzung der Gase oder den Lagerungsbedingungen. Eine generelle Lebensdauer kann deshalb nicht genannt werden. Wechseln Sie die Filter sobald Sie erste unangenehme Gerüche wahrnehmen oder das Einatmen durch Verkleben des Filters schwerer fällt.

P: Filtern von gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch, Aerosolen

TypModellSchutzAnwendungsbeispiele
FFP134512/3
34511/10
4-facher MAK-Wert*Staub, Pollen, Rost, Ziegelstaub, wässrige Aerosole
FFP234695/3
34695/10
10-facher MAK-Wert*Quarz, Zement, Mehl- und Holzstaub, Metallrauche, Pilzsporen, Aerosole, Viren, wässrige Lösungen von Pflanzenschutzmitteln
FFP334694/3
34694/10
30-facher MAK-Wert*Edelstahlstaub, Asbest, Dieselruß, Glaswolle, Viren/Bakterien

*MAK-Wert = maximale Arbeitsplatz-Konzentration. Er gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes in der Atemluft an, bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man ihr 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich, ausgesetzt ist.

Aktivkohlefilter in Halbmasken zum Schutz vor Gasen und Dämpfen

 

CodeBeschreibungBeispiele
A = rotorganische Gase und DämpfeLackieren, Teeren, Pflanzenschutzmittel
B = grau Anorganische Gase und Dämpfe, Schwefelwasserstoff, Chlorgas, BlausäureReinigungs- und Desinfektionsmittel
E = gelbSchwefeldioxid, ChlorwasserstoffAbgase
K = grünAmmoniakGülle, Ställe
P =weißStaubStaub
FilterklasseSchutz gegenmax. SchadstoffkonzentrationEinsatzbeispiele
A1 organische Gase und Dämpfe< 1000 ppm (0,1 vol %)Lacke, Teer, Benzin, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel (teilweise)
A2 organische Gase und Dämpfe< 5000 ppm (0,5 vol %)Lacke, Teer, Benzin, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel (teilweise)
A3 organische Gase und Dämpfe< 10000 ppm (1,0 vol %)Lacke, Teer, Benzin, Klebstoffe, Pflanzenschutzmittel (teilweise)
BEK organische Gase und Dämpfe, anorganische Gase und Dämpfe, Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff, Ammoniak< 1000 ppm (0,1 vol %)Breitband: Pflanzenschutzmittel, Gülle, Ammoniak, saure Gase, Abbeizen
P1 Partikel4-facher MAK-Wert*Staub (z. B. Kehren), Pollen, Rost, Ziegelstaub
P2 Partikel10-facher MAK-Wert*Quarz, Zement, Viren, Bakterien, Pilzsporen, wässrige Lösungen von Pflanzenschutzmitteln
P3 Partikel30-facher MAK-Wert*Asbest, Edelstahlstaub, Dieselruß, Glaswolle, Viren/Bakterien

Wissenswertes zum Augenschutz

Das Auge ist ein empfindliches Sinnesorgan und muss vor schädlichen äußeren Einflüssen im Arbeitsalltag zuverlässig geschützt werden. Die wichtigsten Aspekte bei der Auswahl von Schutzbrillen sind Sicherheit, Passform und Tragekomfort.

Normative Grundlagen

EN 166 – Persönlicher Augenschutz
Über zwei Jahrzehnte war die EN 166 die zentrale europäische Norm für Schutzbrillen. Sie definiert Anforderungen an:

  • Mechanische Festigkeit und Stoßschutz
  • Optische Eigenschaften (Klare Sicht, Verzerrungsfreiheit)
  • Grundlegende Schutzfunktionen vor Partikeln, Chemikalien oder Spritzern

Hinweis: Filterwerte (UV, IR, Schweißen) sind in ergänzenden Normen geregelt (z. B. EN 169, EN 170).

EN ISO 16321:2022 – Der neue internationale Standard
Seit Mai 2023 ersetzt die Normenreihe EN ISO 16321 (rechtlich verbindlich ab November 2024) die EN 166. Sie harmonisiert
Anforderungen weltweit und bringt erweiterte Prüfverfahren und Kennzeichnungen.

Zum Augenschutz

Wesentliche Neuerungen der EN ISO 16321

  1. Bessere Passform
    Sechs Prüfkopfgrößen statt zwei für eine realistischere Abdeckungsprüfung.
  2. Überarbeitete Stoßprüfungen
    Größere, schwerere Prüfgeschosse; neue Schutzstufen C, D, E für höhere Energien und neuen Schutzzonen.
  3. Neue Filterkennzeichnungen
    UV-Schutz jetzt als U-Werte (U1,2–U5); IR- und Schweißfilter klarer strukturiert.
  4. Optionale Schutzmerkmale unverändert
    K (kratzfest), N (beschlagfrei), CH (Chemikalienbeständigkeit), HM (Hitzeschutz).

Übergangsphase
EN 166-Produkte dürfen noch bis zum Ablauf ihrer Zertifikate genutzt und verkauft werden, daher sind EN 166 und EN ISO 16321 aktuell parallel im Einsatz.

Fazit
Die EN ISO 16321 bietet höhere Prüfstandards, klarere Kennzeichnungen und bessere Passformbewertung – ein Plus für Sicherheit, Komfort und internationale Vergleichbarkeit.

Kennzeichnung von Sicherheitsbrillen:
Markierungen auf Scheibe und Gestell zeigen Hersteller, optische Klasse (1–3), Stoßfestigkeit (C, D, E), Filterkennzeichnungen (UV, IR, Schweißen) sowie optionale Merkmale (K, N, CH, HM).

Wissenswertes über Schutzoveralls

Allgemeine Informationen
Durch das Tragen von Schutzkleidung werden die eigene Sicherheit und Gesundheit geschützt. Für die Auswahl des richtigen Overalls gilt es verschiedene Kriterien zu beachten, die sich je nach Einsatzzweck und Arbeitsumgebung unterscheiden.

Einwegoveralls werden hauptsächlich als Schutz bei Malerarbeiten, Lackierereien, Reinigungsarbeiten, Staub, Schmutz und Schadstoffen verwendet. Außerdem eignen sie sich hervorragend als Hygiene-Schutzkleidung.

Arbeitsschutzoveralls dienen als Barriere zwischen Träger und Arbeitsumfeld. Einerseits wird der Körper durch den Stoff vor verschiedenen Umwelteinflüssen wie Pflanzenschutzmitteln und Chemikalien geschützt, andererseits werden auch die Arbeitsbereiche in der Lebensmittelindustrie, in Laboratorien, medizinischen Bereichen und Reinräumen vor Kontamination durch z. B. Haare und Keime vom Körper und der Kleidung bewahrt. Folglich muss der Schutzoverall dicht anliegen, reißfest sowie leicht und atmungsaktiv sein. In der Regel bestehen die Schutzanzüge aus hautfreundlichem Kunststoffvlies auf der Innenseite. Oft ist auch eine Kapuze zur Einhaltung der Hygienevorschriften nötig.

Zur Schutzkleidung

Sechs Schutzklassen (Typen) für verschiedene Einsatzbereiche

  • Typ 1 (hoher Schutzgrad): Gasdichte Vollschutzanzüge für Noteinsatzkräfte oder Chemiearbeiter, Verwendung mit Atemgerät z. B. gefährliche und giftige Chemikalien in flüssigem oder gasförmigem Zustand
  • Typ 2 (hoher Schutzgrad): Schutz vor Flüssigkeiten, Sprays und Staub, Verwendung mit Atemgerät
  • Typ 3 (mittlerer Schutzgrad): Schutz vor flüssigen Chemikalien
  • Typ 4 (mittlerer Schutzgrad): Schutz vor Sprays (Overall mit sprühdichten Nähten ausgestattet) z. B. Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfung, Agrarchemikalien, Lebensmittelindustrie, Infektionsschutz gegen Blut und Viren, Seuchenbekämpfung, Reinraum-Anwendungen
  • Typ 5 (niedriger Schutzgrad): Schutz vor Staub („schwebende Teilchen“) z. B. schwebende Teilchen fester Chemikalien
  • Typ 6 (niedriger Schutzgrad): Eingeschränkte Schutzleistung und begrenzte Einsatzdauer z. B. Flüssigkeitsnebel und -spritzer

Wichtige Normen und Richtlinien für Overalls (Typ 3 bis 6)

EN 14605 (Typ 3)
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien (flüssigkeitsdicht)

EN 14605 (Typ 4)
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien (sprühdicht)

EN ISO 13982-1 (Typ 5)
Schutzkleidung gegen feste Partikel (partikeldicht)

EN 13034 (Typ 6)
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien – begrenzt spritzdicht

EN 1073-2
Schutzkleidung gegen radioaktive Kontaminierung (Partikel)

EN 14126
Schutzkleidung gegen Infektionserreger

EN 1149-5
Schutzkleidung - Elektrostatische Eigenschaften

EN 13034
Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien

EN ISO 27065
Schutzkleidung für Anwender von Pflanzenschutzmitteln

Körpermaße nach DIN EN ISO 13688

GrößeA (Brustumfang) in cmB (Körpergröße) in cm
S84 – 92 cm156 – 164 cm
M92 – 100 cm164 – 172 cm
L100 – 108 cm172 – 180 cm
XL108 – 116 cm180 – 188 cm
XXL116 – 124 cm188 – 196 cm
XXXL124 – 132 cm196 – 204 cm

Nützliches Zubehör
Zur Vervollständigung des Schutzes durch Overalls bietet sich die Verwendung von Überschuhen , Einmalhandschuhen , Schutzbrillen , Atemschutzmasken und ggf. auch Schürzen , Ärmelschonern und Sicherheitsstiefel an.

Zur Schutzausrüstung

Wissenswertes zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz

Sicherheit ist bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln das höchste Gebot. Die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) spielt eine entscheidende Rolle für die eigene Gesundheit. Die notwendige PSA wird bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels festgelegt, ist verpflichtend und auf der Verpackung des jeweiligen Mittels aufgeführt. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldverfahren führen. Im November 2020 veröffentlichte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine aktualisierte Fassung der Richtlinie über „Persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz“.

Im Folgenden finden Sie eine vereinfachte Darstellung zur benötigten Schutzausrüstung, deren Verwendung, sowie passende Produkte dazu aus dem Kerbl-Sortiment. Weitere Hinweise, die zu beachten sind, finden sich in der Packungsbeilage des jeweiligen Mittels und den BLV-Richtlinien, die laufend aktualisiert werden. Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – schützen Sie sich und andere durch die richtige Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung.

Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen.

Grundregeln zu Ihrem Schutz und zur korrekten Anwendung von PSM

  • Strikte Trennung von Sozialbereich und Betriebsstätten: Lagern Sie Pflanzenschutzmittel oder möglicherweise kontaminierte Ausrüstung niemals in Aufenthaltsräumen!
  • Hygiene: Häufiges Händewaschen; nach Beendigung der Arbeit Kleidung waschen und duschen. Während der Anwendung nicht rauchen, trinken, essen oder telefonieren.
  • Das Pflanzenschutzmittel mit den höchsten Anforderungen bestimmt die Grundausstattung des Betriebs.
  • Zur Vermeidung von Kontamination die Schutzkleidung vor Betreten der Traktorkabine wechseln bzw. bei Nutzung einer Ärmelschürze diese nach dem Mischen/Befüllen ablegen.
  • Kontaminierte Ausrüstung außerhalb der Kabine lagern!
  • In geeigneten Traktorkabinen (mind. Kategorie 2* gemäß Fachmeldung des BVL vom 8. Januar 2020) kann das Tragen von Schutzausrüstung teilweise entfallen.
  • Behandelte Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen.

Mindestanforderungen an PSA in den verschiedenen Behandlungsphasen

Körperschutz

Dieser besteht aus einer langärmeligen Jacke und einer langen Hose bzw. einem langärmeligen Overall.
Es werden zwei Typen von geeigneter Arbeitskleidung unterschieden

  • Zertifizierte Arbeitskleidung nach EN ISO 27065 mit drei Schutzstufen

C1

Schwacher Schutz vor anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln

C2

Mittlerer Schutz vor anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln

C3

Starker Schutz vor konzentrierten und anwendungsfertigen Pflanzenschutzmitteln

  • Nicht zertifizierte Arbeitskleidung (Mischgewebe aus Baumwolle und Polyester mit einem Mindestanteil von 65 % Polyester und einer Stoffdicke von mindestens 245 g/m²)

Schutzhandschuhe

Die größte Gefahr beim Umgang mit Pestiziden besteht für die Hände. Je nach Konzentration der Chemikalie und der Tätigkeit müssen die Schutzhandschuhe verschiedene Schutzniveaus und mechanische Eigenschaften aufweisen.

Schutzstufen nach ISO 18889

GR

  • Teilbeschichtete Schutzhandschuhe für Nachfolgetätigkeiten in behandelten Kulturen mit (an)getrockneten Rückständen

G1

  • Nicht gegen mechanische Risiken getestete Schutzhandschuhe mit geringerer Dichtigkeit gegen Prüfchemikalien
  • Nicht für den Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln geeignet
  • Mindestlänge 240 mm

G2

  • Gegen mechanische Risiken getestete Schutzhandschuhe mit hoher Dichtigkeit gegen Prüfchemikalien für den Umgang mit konzentrierten Pflanzenschutzmitteln
  • Mindestlänge 290 mm

Gesichts-/Augenschutz

Es ist eine dicht abschließende Schutzbrille (Korbbrille gemäß EN 166) oder ein Gesichtsschutzschild/Visier gemeint, der das ganze Gesicht vor Spritzern schützt und an der Stirn dicht abschließt. Müssen Atemschutzgeräte und Gesichtsschutzschilde/Visiere getragen werden, erfolgt eine Kombination aus Schutzbrille und Atemschutzmaske. Alternativ können Atemschutzhelme/-hauben oder Vollmasken die erforderliche Schutzwirkung ebenfalls gewährleisten.

Atemschutz

Hier wird mindestens eine Ausführung als zertifizierte (partikel-)filtrierende Halbmaske oder eine Halbmaske mit trennbaren Filtern gefordert. Wahlweise eignen sich auch Vollmasken bzw. Atemschutzhauben/-helme mit passender Filterausstattung. Für die Schutzwirkung des Atemschutzgerätes ist der Dichtsitz des Atemanschlusses entscheidend.

Grundregeln zu Ihrem Schutz und zur korrekten Anwendung von PSM

  • Strikte Trennung von Sozialbereich und Betriebsstätten: Lagern Sie Pflanzenschutzmittel oder möglicherweise kontaminierte Ausrüstung niemals in Aufenthaltsräumen!
  • Hygiene: Häufiges Händewaschen; nach Beendigung der Arbeit Kleidung waschen und duschen. Während der Anwendung nicht rauchen, trinken, essen oder telefonieren.
  • Das Pflanzenschutzmittel mit den höchsten Anforderungen bestimmt die Grundausstattung des Betriebs.
  • Zur Vermeidung von Kontamination die Schutzkleidung vor Betreten der Traktorkabine wechseln bzw. bei Nutzung einer Ärmelschürze diese nach dem Mischen/Befüllen ablegen.
  • Kontaminierte Ausrüstung außerhalb der Kabine lagern!
  • In geeigneten Traktorkabinen (mind. Kategorie 2* gemäß Fachmeldung des BVL vom 8. Januar 2020) kann das Tragen von Schutzausrüstung teilweise entfallen.
  • Behandelte Flächen bzw. Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Auflagen und Anwendungsbestimmungen für Nachfolgetätigkeiten (die Vorschriften für das Tragen von Arbeitskleidung ggf. kombiniert mit Schutzhandschuhen betreffen), sind zum Schutz von Anwendern zu befolgen.